Bieterverfahren

Bieterverfahren

Was ist das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf?

Bieterverfahren, Immobilienmakler Hamburg, Sasel, BineliDas Bieterverfahren erweist sich als innovative Verkaufsstrategie beim Immobilienverkauf, bei der die potentiellen Käufer ähnlich wie bei einer Auktion Gebote abgeben. Üblicherweise gibt es im Vorfeld keinen festgelegten Mindestpreis, damit die Bieter ihre Entscheidung möglichst unbeeinflusst treffen. Im Einzelfall können Sie jedoch als Eigentümer in Absprache mit Ihrem Immobilienmakler einen Mindestpreis ansetzen und im Inserat nennen. Durch eine größere Anzahl an Bietern entsteht eine  Wettbewerbssituation, die zu einem Anstieg des Kaufpreises führen kann. Beim Bieterverfahren bilden sich die Preise über den Markt, der von den Geboten der Interessenten bestimmt wird.

Ursprünglich kam dieses Verfahren vordergründig bei Immobilien zum Einsatz, die über einen längeren Zeitraum erfolglos zum Kauf angeboten wurden. Tatsächlich kann das Bieterverfahren, das in Deutschland noch wenig gebräuchlich ist, auch in anderen Fällen
zielführend sein.

Wie läuft das Bieterverfahren ab?

Das Bieterverfahren beginnt mit der Vermarktung der Immobilie in einer Anzeige und endet mit der Ermittlung des  Höchstgebotes, das innerhalb einer festlegten Frist abgegeben
worden ist. Das Bieterverfahren unterteilt sich in die folgenden Teilschritte:

  1. Der Immobilienmakler veröffentlicht auf Immobilienportalen im Internet oder in den Printmedien ein Inserat über die Immobilie, um das Bieterverfahren und den Besichtigungstermin anzukündigen.
  2. Die Besichtigung der Immobilie findet in der Regel in Form einer Sammelbesichtigung statt. In Einzelfällen sind nach Absprache mit dem Immobilienmakler auch Einzelbesichtigungen möglich.
  3. Die Kaufinteressenten geben innerhalb einer festlegten Frist ihre Gebote ab.
  4. Ob der Immobilienmakler die Interessenten über den aktuellen Stand des Bieterverfahrens und das Höchstgebot informiert, richtet sich nach dem gewählten Verfahren.
  5. Der Immobilienmakler wertet die Gebote aus und verständigt den Höchstbietenden.
  6. Der Immobilieneigentümer erhält eine Liste mit den unverbindlichen Geboten der Kaufinteressenten.

Bieterverfahren: Offline und Online Varianten

Je nach gewählter Verfahrensart wickelt der Immobilienmakler das Bieterverfahren im Offline-Bereich, per E-Mail-Korrespondenz oder in Form eines Online-Verfahrens ab. Bei
der Offline-Variante geben die Kaufinteressenten ihre Gebote idealerweise entweder persönlich, auf dem Postweg oder per Telefax ab, um die Fehlerquellen eines Telefongesprächs zu umgehen. Für die Abgabe der Gebote ist eine Frist von mehreren Tagen oder Wochen üblich.
Im Falle der E-Mail-Korrespondenz gibt es ebenfalls einen Stichtag, bis zu dem der Immobilienmakler die Gebote der Kaufinteressenten entgegennimmt. Die teilnehmenden
Bieter werden per E-Mail über das aktuelle Höchstgebot informiert und können innerhalb der Frist in der Regel nur ein Angebot einreichen.
Sollten mehrere Gebote in gleicher Höhe eingegangen sein, kann eine zweite Gebotsrunde eingeläutet werden. In diesem Fall werden die Bieter über das bisher höchste Gebot informiert und können wieder ein Gebot abgeben. Das Verfahren kann solange wiederholt werden bis das höchste Gebot ermittelt wurde bzw. der Verkäufer einem Bieter den Zuschlag erteilt.